Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Zielgruppe
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen arlovo Webservices Inh. Stefan Vogt, Lange Straße 27, 29664 Walsrode (nachfolgend „Agentur“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). Die Agentur erbringt Leistungen hauptsächlich für Unternehmer (B2B). Auf Anfrage werden Leistungen auch für Verbraucher (B2C) erbracht; in diesen Fällen gelten diese AGB ebenfalls, soweit sie nicht zwingenden Verbraucherrechten widersprechen. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Leistungsangebot der Agentur
Die Agentur bietet professionelle Dienstleistungen rund um Internet und Marketing an. Zum Leistungsangebot gehören unter anderem:
- Webdesign – Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Websites.
- SEO (Suchmaschinenoptimierung) – Verbesserung der Auffindbarkeit von Websites in Suchmaschinen.
- Online-Marketing – Planung und Durchführung von Suchmaschinenwerbung (SEA) und Social-Media-Marketing Kampagnen.
- Wartung – Technische Betreuung, Updates und Pflege bestehender Websites.
- KI-Implementierung – Integration von Künstlicher Intelligenz in Web-Projekte (z. B. Chatbots, Automatisierungen).
Die genannten Leistungen richten sich nach den individuellen Anforderungen des Kunden. Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.
3. Vertragsschluss und Vertragsarten
Die Agentur schließt Verträge auf Grundlage individueller Angebote oder spezifischer Vereinbarungen je nach Art des Projekts. Folgende Vertragsarten werden insbesondere angeboten:
- Individuelle Projektangebote: Einmalige Vereinbarungen, die genau an die Anforderungen des Kunden angepasst sind (z. B. spezielle Webprojekte oder Kampagnen).
- „Websiteerstellungsvertrag“ – Vertrag über die Erstellung einer Website (Webdesign-Projekt).
- „SEO-Vertrag“ – Laufender Vertrag zur Durchführung einer SEO-Kampagne.
- „Online-Marketing-Vertrag“ – Laufender Vertrag zur Umsetzung von SEA-/Social-Media-Marketing-Kampagnen.
- Kleinaufträge auf Angebotsbasis: Kleinere Aufgaben oder Beratungsleistungen, die fallweise durch ein Angebot bestätigt und ausgeführt werden.
Ein Vertrag kommt in der Regel durch Annahme eines schriftlichen Angebots der Agentur durch den Kunden zustande (z. B. Bestätigung per E-Mail). Der Umfang, die Vergütung und ggf. Laufzeit des Auftrags werden im Angebot bzw. Vertrag individuell festgehalten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- Kleinunternehmerregelung: Alle Preise der Agentur sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und folglich in Rechnungen nicht ausgewiesen.
- Zahlungsziel: Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug per Banküberweisung zu begleichen. Die Bankverbindung wird auf der Rechnung ausgewiesen.
- Vorzeitige Kündigung und Abrechnung: Kündigt der Kunde einen Vertrag vorzeitig, so werden die bis dahin bereits erbrachten Leistungen (inkl. eventuell angefallener Auslagen oder Fremdkosten, z. B. für Hosting, Lizenzen, Werbeschaltungen) in Rechnung gestellt. Bereits gezahlte Vorauszahlungen werden mit diesen Leistungen verrechnet.
- Zahlungsverzug: Kommt der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Insbesondere kann die Agentur Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnen und weitere Leistungen bis zur Begleichung offener Rechnungen aussetzen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, aktiv bei der Projektdurchführung mitzuwirken. Insbesondere stellt der Kunde der Agentur alle erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugänge zur Verfügung, die für die Leistungserbringung nötig sind. Dazu gehören beispielsweise Texte, Bilder, Logos sowie Zugangsdaten (etwa Webhosting-Login, CMS-/Backend-Zugang) – je nach Absprache und Projektanforderung.
Diese Materialien und Zugänge sind rechtzeitig und in der vereinbarten Form bereitzustellen, damit das Projekt planmäßig durchgeführt werden kann. Verzögert der Kunde die Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Etwaige daraus resultierende Verzögerungen oder Mehrkosten hat der Kunde zu vertreten; die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gelieferten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen (siehe dazu auch Ziffer 7, Haftung).
6. Leistungserbringung und Verzögerungen
Die Agentur erbringt ihre Leistungen fachgerecht und fristgerecht nach den mit dem Kunden vereinbarten Terminen. Sollte eine Frist ausnahmsweise nicht eingehalten werden können, verpflichtet sich die Agentur, den Kunden unverzüglich unter Angabe von Gründen und der voraussichtlichen Verzögerungsdauer zu informieren.
Ist der Grund für die Verzögerung nachvollziehbar und liegt er außerhalb des Einflussbereichs der Agentur (z. B. unvorhergesehene technische Probleme, höhere Gewalt oder Verzögerungen durch Dritte), so akzeptiert der Kunde eine angemessene Verlängerung der Leistungszeit. Vereinbarte Fristen verschieben sich in diesem Fall entsprechend der Dauer der Behinderung. Die Überschreitung von Terminen aufgrund solcher Umstände gilt nicht als Vertragsverletzung. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen solcher Verzögerungen sind – vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 7 (Haftung) – ausgeschlossen.
7. Haftung
Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wie folgt:
- Unbeschränkte Haftung: Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet die Agentur unbegrenzt. Ebenfalls haftet die Agentur unbegrenzt nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Beschränkte Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit: Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der Agentur der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für leichte Fahrlässigkeit in anderen Fällen haftet die Agentur – vorbehaltlich der Regelung im nächsten Punkt – nicht.
- Haftung von Erfüllungsgehilfen: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
- Kein Haftung für Kundenmaterial & Freistellung: Die Agentur übernimmt keine Haftung für Inhalte oder Materialien, die vom Kunden bereitgestellt wurden, ebenso wenig für Rechtsverstöße, die aus solchen vom Kunden gelieferten Materialien resultieren (z. B. Urheberrechtsverletzungen bei Bildern, Videos, Texten oder Markenrechtsverletzungen bei gelieferten Logos). Für die rechtliche Zulässigkeit und Richtigkeit der vom Kunden gestellten Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde versichert, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an den übergebenen Materialien verfügt, und stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung dieser Materialien durch die Agentur im Rahmen des Auftrags entstehen.
Im Übrigen haftet die Agentur nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen AGB vorgesehen ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
8. Urheber- und Nutzungsrechte
Sofern nicht abweichend vereinbart, verbleiben alle Urheberrechte an den von der Agentur erstellten Inhalten und Leistungen bei der Agentur bzw. bei den von der Agentur beauftragten Dienstleistern. Der Kunde erhält jedoch die notwendigen Nutzungsrechte, um die Ergebnisse im vereinbarten Umfang zu verwenden. Im Einzelnen gilt:
- Einräumung von Nutzungsrechten: Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars räumt die Agentur dem Kunden an den erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches (nicht exklusives), zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein, soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart. Dieses Nutzungsrecht berechtigt den Kunden zur Verwendung der gelieferten Werke für den vertraglich vorgesehenen Zweck (z. B. Betrieb der erstellten Website, Nutzung der erstellten Grafiken im eigenen Online-Auftritt).
- Übertragung von Urheberrechten: Eine Übertragung von Urheberrechten oder Einräumung exklusiver Nutzungsrechte (die über das einfache Nutzungsrecht hinausgehen) erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde. Dies kann beispielsweise bei individuell erstelltem Bild-, Video-, Audio- oder Textmaterial vereinbart werden. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung erwirbt der Kunde keine Eigentumsrechte an Quellcodes, Designs, Grafiken oder anderen kreativen Ergebnissen, sondern lediglich die oben beschriebenen Nutzungsrechte.
- Besondere Regelungen für Software und Code: Bei von der Agentur entwickelten Plugins, Software-Modulen oder Programmierungen erhält der Kunde ausschließlich ein Nutzungsrecht. Der Quellcode sowie die vollen Verwertungs- und Urheberrechte verbleiben – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – bei der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, solche entwickelten Komponenten außerhalb des vorgesehenen Zwecks zu veräußern, zu lizenzieren oder Dritten zugänglich zu machen, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis der Agentur vorliegt.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für diese AGB und alle Verträge zwischen der Agentur und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der Agentur in Walsrode.
Gerichtsstand: Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung 29664 Walsrode vereinbart. Die Agentur ist daneben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand seines Wohnsitzes; in diesem Fall können Ansprüche gegen den Verbraucher nur vor dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht geltend gemacht werden.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Textform, z. B. per E-Mail, genügt). Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Stand: April 2025